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Den Hahn zugedreht.

Erfolgreiche Meldungen zur Eindämmung des Emissionsproblems machen die Runde


Erfolgsmeldung 1: Wieder einmal hat der Europäische Gerichtshof bewiesen, wie wichtig er für die Europäische Union, respektive für die Umsetzung der in ihr wirkenden Regeln, ist. Große europäische Städte, darunter Madrid und Paris, hatten vor dem EuGH gegen die von der Kommission eingeführten Korrekturkoeffizienten geklagt, welche mit der neuen Gesetzgebung zum NOX-Ausstoß Gültigkeit erhalten sollten. So hatte die Kommission im Sinne der Hersteller in ihrem Entwurf eigentlich vorgesehen, dass die Grenzwerte, welche ab diesem Jahr gelten sollen, zunächst mit einem Koeffizienten versehen werden, der in der Realität eine höhere Emission zulässt, als es in der Richtlinie selbst steht. Dieser soll dann stufenweise über die Jahre verringert werden. Hintergrund ist die Einführung eines neuen Zulassungstests, genannt WLTP, der die Emissionen bei Betrieb unter realen Bedingungen prüft und nicht mehr wie der bisherige NEFZ im Labor. Um den Herstellern also die Umstellung und Anpassung an den neuen Test zu erleichtern, wurde ihnen dieses Geschenk gemacht. So dürfen Fahrzeuge bspw. anstatt der in der Euro6 Norm festgelegten 80mg/km nun über 160 und in der letzten Stufe immer noch 120mg/km emittieren. Die neue Regel stellt gewissermaßen einen Rückschritt dar, obwohl die Fahrzeugbauer bereits seit einigen Jahren die strengeren Grenzwerte einhalten müssten. Mit der obskuren Neudefinition wäre das Recht gewissermaßen an die Vergehen der Autohersteller angeglichen worden. Ein proklamierter Skandal, der nun dank dieser couragierten Städte, die selbst schon viel für die Luftreinhaltung tun, beendet wurde. Die festgelegten Grenzwerte gelten hernach uneingeschränkt. Gedankt sei es der Nichtigkeitsklage, die ermöglicht hat, was DIE LINKE im Europaparlament schon während des Gesetzgebungsprozesses gefordert hatte, nämlich die konsequente Verschärfung der Grenzwerte und damit eine Reaktion auf die Betrügereien der Unternehmen, einhergehend mit einem besseren Schutz der Umwelt und der Gesundheit, sowie die Anpassung an reale Gegebenheiten, dank des neuen RDE-Zyklus, der die Emissionen auf der Straße misst. 
stinkt bald etwas weniger: ein Auspuff
Erfolgsmeldung 2: Ab 2030 müssen Neuwagen 37,5% weniger CO2 ausstoßen als 2021, darauf einigten sich Rat, Kommission und Parlament nach langwierigen Verhandlungen, die zuletzt auch gänzlich zu scheitern drohten. Die Wirtschaftsvertretung, also der VDA, kritisierte den Vorstoß erwartungsmäßig scharf und beklagte wieder einmal, die Herausforderung sei nicht schafbar. Verbraucher*innenorganisationen hingegen lobten den Kompromiss. Als Zwischenziel wurde die Reduktion der CO2-Werte um 15% bis 2025 beschlossen. Auch von der Bundesregierung kam eine ablehnende Reaktion, so stellte diese sich erneut hinter die Autoindustrie und trat quasi als ihr Lobbyorgan schlechthin auf, indem sie nur 30 Prozent Reduktion für angemessen hielt. Die Automobilindustrie selbst reagierte erstaunlich energiegeladen und kündigte an, nun noch schneller an der Umstellung auf emissionsfreie Antriebe zu arbeiten. Schon im kommenden Jahr sinken die Flottengrenzwerte bei CO2 auf 95g/km. Für MdEP Cornelia Ernst ist das alles aber noch nicht genug, sie unterstütze die Parlamentsinitative, nach der es eine Minderung der CO2-Werte um 40 Prozent gegeben hätte, "Wir kämpfen weiter im Sinne all jener die in der Debatte kein Gehör finden, nämlich das Gros der Bevölkerung und die Umwelt, und stellen uns somit gegen eine übermächtige Autolobby und deren Diener in der Bundesregierung".

Quellen: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gerichtshof-der-Europaeischen-Union-untersagt-Abgaskompromisse-4251933.html; https://www.welt.de/wirtschaft/article185688360/EU-beschliesst-schaerfere-CO2-Grenzwerte-fuer-Neuwagen.html; Foto: 

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