Die Kommission tut zu wenig, um den Anforderungen an eine verbraucher*innenfreundliche Automobilgesetzgebung gerecht zu werden.
Nach geraumer Zeit des Wartens traf nun die schriftliche Antwort der Industriekommissarin Bienkowska auf die Frage nach den von der Kommission ergriffenen Maßnahmen im Zuge der Empfehlungen des EMIS-Untersuchungsausschusses von 2017 ein.
Cornelia Ernst (DIE LINKE), Mitglied im Europäischen Parlament, Sprecherin der deutschen Delegation in der Fraktion GUE/NGL und einst selbst Mitglied im "Dieselgateausschuss", wollte außerdem wissen, ob es ein von der Generaldirektion erarbeitetes Strategiepapier gibt, nach welchem sich die von der Kommissarin getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen richten.
Die Antwort der Polin fiel eher mäßig aus, so beschwor sie in ihren Einlassungen zwar den guten Willen der Kommission proaktiv zu handeln, ein wirklicher roter Faden lies sich dahinter aber nicht erkennen. So verwies sie vor allem auf zwei Gesetzgebungsverfahren. Zum ersten erwähnte sie die Richtlinie 715/2007, welche sich umfassend mit Typengenehmigungen, Marktüberwachung, technischen Anforderungen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen sie, beschäftigt.
An und für sich genommen ist die Richtlinie recht robust aufgestellt, ihre jüngste Änderung erfuhr sie jedoch nicht im Zuge der EMIS Empfehlungen, sondern während dieser selbst noch tagte. So konnten die Mitglieder dort zwar ihre Erfahrungen in die zuständigen Ausschüssen für Wirtschaft und Umwelt tragen, doch der gesetzgeberische Prozess im Parlament fand weitestgehend unberührt von den Empfehlungen des EMIS statt. Auf der anderen Seite verweist die auch für Unternehmen zuständige Elzbieta Bienkowska auf einen neuen Vorschlag der Kommission, welcher vereinfacht ausgedrückt, in Zukunft Sammelklagen möglich machen soll, wenn Firmen z.B. ihre Kund*innen mit unlauterer Werbung getäuscht haben. Dies gilt dann freilich nur bei Verstößen gegen EU-Recht. Die Maßnahme ist zwar durchaus wichtig und richtig, kommt aber nicht innovativ daher, selbst Deutschland, was in solchen Angelegenheiten eigentlich stets hinter europäischen Normen zurücksteht, wird wohl eher eine solche Möglichkeit auf nationaler Ebene etabliert h;aben. Außerdem packt auch diese Richtlinie das Problem nicht an der Wurzel, sondern wird lediglich helfen die Symptome eines völlig fehlgeleiteten Systems zu bekämpfen.
Additiv dazu wird auch noch auf die neue Verordnung des technische Ausschusses zu den Abgasgrenzwerten verwiesen, welche im Mai vorgestellt wurden, sich damit zu rühmen scheint in diesem Zusammenhang jedoch völlig deplatziert, schließlich sind die vorgeschlagenen Grenzwerte wenig ambitioniert und lassen eine große Messtoleranz zu, anstatt also härter gegen betrügerische Autobauer vorzugehen, werden diese noch für ihre Machenschaften belohnt.
Im Oktober wird die Kommission, wie es im EMIS beschlossen wurde, über ihre Fortschritte hinsichtlich der zu erreichenden Ziele im Bereich KFZ-Regulierung Bericht erstatten müssen, dass der nur minder befriedigenden seien wird steht fest, abzuwarten bleibt, wie die Kommission das verkaufen wird und kann.
Cornelia Ernst meint dazu: "Wir werden weiter am Ball bleiben und die Kommission zwingen uns auch in Zukunft Rede und Antwort zu stehen. Ein Bericht im Jahr reicht nicht aus, um die Dimensionen der von ihr unternommenen Vorgänge zu erfassen. Druck machen für die Verbraucher*innen und die Umwelt, auch im Sinne einer nachhaltigen und legalen Wirtschaftsweise der Unternehmen, muss weiterhin unser Credo bleiben." .
Quellen: https://de.wikipedia.org/wiki/Elżbieta_Bieńkowska; https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-184-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF; http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AMD&format=PDF&reference=A8-0048/2017&secondRef=356-356&language=DE; Fotos: https://de.wikipedia.org/wiki/Elżbieta_Bieńkowska;
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