Deutsche Anleger*innen klagen auf Milliardenentschädigungen von VW
Mittlerweile hat das Oberlandesgericht Braunschweig einige Berühmtheit erlangt, denn es verhandelt seit 2015 fast durchgehend, so scheint es, Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Dieselbetrug bei Volkswagen stehen. Bisher ging es allerdings hauptsächlich um Verwaltungsstrafen oder geprellte Dieselkund*innen. Jetzt aber beginnt ein Prozess, der für die Wolfsburger ganze andere Dimensionen annehmen könnte. Bis zu 9 Milliarden Euro fordern die Aktionär*innen des Automobilbauers, welche sich um ihre Wertpapiere betrogen fühlen, die nach den ereignisreichen Tagen im September 2015 plötzlich gar nicht mehr so viel Wert an sich trugen.
Ort des Betrugs? - Börse Frankfurt (Main) |
Nun wollen die Kläger*innen mittels einer seit 2005 möglichen Musterklage, die es erlaubt, dass ein Musterkläger, stellvertretend für alle die Ansprüche anmelden, vor Gericht auftritt. In diesem Falle wählten sich die zuständigen Richter*innen die Deka Investment GmBH aus, welche nun u.a. mit dem in der Branche bekannten Anwalt Andreas Tilp für die Rechte der Betroffenen streitet. Hat das Gericht aber einmal ein Urteil gefällt, dann gilt dieses auch für alle vom Musterkläger vertretenen Anleger*innen. Höchstwahrscheinlich wird das jetzige Urteil aber nicht das letzte Wort sein, denn schon heute ist ersichtlich, dass der/die Verlierer Rechtsmittel einlegen werden und die nächst höhere Instanz auf den Plan rufen.
Der Vorwurf gegen VW in diesem Verfahren lautet, dass die Wolfsburger ihrer Pflicht zu einer Ad-Hoc-Meldung bei Ereignissen, die den Wert einer Aktie überdurchschnittlich stark beeinflussen könnten, zu spät nachgekommen sind und somit die Aktionär*innen um Millionen gebracht wurden.
Ort der Entscheidung - OLG Braunschweig |
Die Verteidiger*innen halten dagegen, dass alles ordnungsgemäß verlaufen sei, denn man habe den Rattenschwanz nicht kommen sehen, sondern lediglich mit einer Strafe im niedrigen dreistelligen Millionenbereich gerechnet, erst ab einer Milliarde aber wäre dies einer Ad-Hoc-Meldung würdig gewesen, so die Aussage.
In 12 Verfahrenstagen wird das Gericht die Frage klären müssen und dabei ganz genau hinschauen, dass nicht unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf geworfen werden, oder Verjährungsfristen eingetreten sind. Inwieweit man sich bis auf die Wurzeln der Manipulation im Jahre 2008 berufen wird, in dem erstmalig manipulierte Fahrzeuge auf den Markt kamen, bleibt abzuwarten.
Für DIE LINKE steht aber schon heute fest, dass wenigstens einige Mitarbeiter*innen und hochrangige Manager*innen im Unternehmen weit eher von den Machenschaften wussten und dies nicht stoppten oder aber der Öffentlichkeit preisgaben, inwiefern dies aber mit der Pflicht zu einer Börsennachricht korreliert muss die Justiz herausfinden.
Quellen: "Richter gehen Dieselgate auf den Grund", S. Winter, LVZ 8./9.9.18; Fotos: Von User:Alkibiades - Selbst fotografiert, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1079871; Von Dontworry - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3549689
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